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Frage & Antwort

Muss ein Hund im Auto gesichert werden? Was die StVO verlangt

Ja. Ein Hund gilt im Straßenverkehr als Ladung und muss so gesichert sein, dass er auch bei einer Vollbremsung oder einem plötzlichen Ausweichen nicht verrutscht (§ 22 Abs. 1 StVO); der Fahrer ist zudem dafür verantwortlich, dass Tiere seine Sicht und sein Gehör nicht beeinträchtigen (§ 23 Abs. 1 StVO). Wie du sicherst, schreibt das Gesetz nicht vor – Box, Gurt mit Geschirr oder Trenngitter sind übliche Wege.

von der Redaktion aktualisiert am 26. Oktober 2026 3 Min. Lesezeit

Die kurze Antwort

Ja. Ein Hund gilt rechtlich als Ladung und muss so gesichert sein, dass er bei Vollbremsung oder Ausweichen nicht verrutscht (§ 22 Abs. 1 StVO, § 23 Abs. 1 StVO). Eine bestimmte Methode schreibt die StVO nicht vor. Der ADAC empfiehlt eine passende, festgezurrte Box oder ein Auto-Geschirr mit Gurtsystem; Trenngitter und -netze nur zusätzlich. Für ungesicherte Ladung nennt der Bußgeldkatalog bei Pkw 35 Euro.

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Was im Gesetz steht

Ein eigenes „Hundegesetz“ für das Auto gibt es nicht. Maßgeblich sind zwei Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die wir im Wortlaut auf gesetze-im-internet.de gelesen haben.

§ 22 Abs. 1 StVO (Ladung): Die Ladung ist „so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen“ kann. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.

§ 23 Abs. 1 StVO (Pflichten des Fahrers): Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass Sicht und Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Außerdem muss er dafür sorgen, dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch Ladung oder Besetzung nicht leidet.

Das Wort „Hund“ steht in keiner der beiden Vorschriften. Dass ein Hund im Auto als Ladung gilt, ist die übliche Einordnung; der ADAC schreibt, ein Hund sei im Straßenverkehr Ladung, die ausreichend gesichert werden muss. § 23 nennt Tiere ausdrücklich, wenn es um Sicht und Gehör des Fahrers geht.

Welche Sicherung reicht?

Die StVO schreibt keine bestimmte Methode vor. Entscheidend ist das Ergebnis: Der Hund darf bei einer Vollbremsung oder einem Ausweichmanöver nicht durch das Auto rutschen oder fliegen. Der ADAC beschreibt in seinem Ratgeber (Stand 21.08.2026) diese Möglichkeiten:

SicherungWas der ADAC dazu sagt
Transportbox im KofferraumGröße passend zum Hund; mit Spanngurten an den Verzurrösen befestigen. Metallboxen sind Kunststoffboxen im Crash überlegen, Kunststoffboxen bieten aber relativ viel Sicherheit.
Box hinter dem BeifahrersitzLaut ADAC-Pressemeldung von 2020 noch sicherer als im Kofferraum; die Box muss dort Platz haben.
Auto-Geschirr mit GurtsystemGrundvoraussetzung für Hunde ohne Box; Systeme mit Isofix-Anbindung gelten als crashsicherer. Herstellerangaben zum Gewichtsbereich beachten.
HalsbandNie als Sicherung verwenden.
Trenngitter oder TrennnetzNur als zusätzliche Sicherung; fest verankern, nur Modelle mit amtlicher Genehmigung.

Für Boxen, Gurte und Geschirre gibt es laut ADAC keine gesetzlichen Prüfvorschriften, nur für Trennvorrichtungen. Der ADAC rät deshalb zu Produkten mit Crashtest oder einer Prüfung nach DIN 75410-2.

Was ohne Sicherung passiert

Der ADAC hat 2020 auf einem Testgelände mit einem ungesicherten Hunde-Dummy gezeigt, was bei Ausweichmanövern passiert: Auf dem Beifahrersitz kann der Hund auf den Schoß des Fahrers fliegen; im Versuch verkeilte er sich so, dass das Auto unkontrollierbar wurde. Auf der Rückbank schlägt er gegen die Türen und kann sich erheblich verletzen. Im Kofferraum hält die Rücksitzlehne den Hund meist zurück, er kann aber gegen Seitenwände und Lehne prallen.

Bußgeld: was belegt ist

Im Bußgeldkatalog (Anlage zur BKatV, Nr. 102.2) stehen für Ladung, die bei einem Pkw nicht gegen Verrutschen bei Vollbremsung oder Ausweichen gesichert ist, 35 Euro; mit Gefährdung sind es 60 Euro (Nr. 102.2.1). Der Katalog nennt Ladung allgemein, nicht ausdrücklich Hunde. Der ADAC gibt für einen nicht ausreichend gesicherten Hund ein Bußgeld zwischen 35 und 75 Euro an. Beide Quellen haben wir am 26.10.2026 gelesen; Beträge können sich ändern.

Was das mit der Einstiegshilfe zu tun hat

Eine Hunderampe oder -treppe hilft deinem Hund in den Kofferraum – gesichert ist er damit noch nicht. Wenn du eine Box im Kofferraum nutzt, prüfe vor dem Kauf einer Rampe, ob sie neben der Box noch Platz hat; Teleskoprampen sind eingefahren rund 73 bis 99 cm lang. Eine Unterlage oder ein Kofferraumschutz schützt Ladekante und Boden zusätzlich, ersetzt aber keine Sicherung.

Welche Einstiegshilfe zu deinem Auto passt, zeigt die Übersicht Einstiegshilfe für Hunde im Auto; für niedrige Einstiege über die Seitentür gibt es die Seite Rückbank & Seitentür. Warum der Sprung aus einem hohen Kofferraum die Vorderbeine belastet, erklären wir unter Springen aus dem Kofferraum. Alle Themen findest du auf der Startseite.

Was Hundehalter oft fragen

Welche Strafe droht, wenn der Hund im Auto nicht gesichert ist?

Der Bußgeldkatalog nennt für Ladung, die bei einem Pkw nicht so gesichert ist, dass sie bei Vollbremsung oder Ausweichen nicht verrutschen kann, 35 Euro, mit Gefährdung 60 Euro (BKatV, Nr. 102.2 und 102.2.1). Der ADAC nennt für einen nicht ausreichend gesicherten Hund ein Bußgeld zwischen 35 und 75 Euro. Im Einzelfall entscheidet die Behörde; das ist keine Rechtsberatung.

Ist ein Hundenetz oder Trenngitter im Auto erlaubt?

Ja, aber laut ADAC nur als zusätzliche Sicherung. Ein Trenngitter oder -netz schützt die Insassen vor einem nach vorn fliegenden Hund, hält ihn aber nicht im Kofferraum fest. Laut ADAC dürfen nur Trennvorrichtungen mit amtlicher Genehmigung verkauft werden, und sie müssen fest verankert sein, weil verspannte Gitter bei einem Unfall verrutschen können.

Wo sitzt der Hund im Auto am sichersten?

Laut ADAC in einer passenden Transportbox: im Kofferraum mit Spanngurten an den Verzurrösen befestigt oder hinter dem Beifahrersitz, was der ADAC als noch sicherer beschreibt, wenn die Box dort Platz hat. Ein Hund ohne Box sollte ein Auto-Geschirr mit Gurtsystem tragen, nie nur ein Halsband. Auf dem Beifahrersitz oder lose auf der Rückbank ist er nicht gesichert.

Belege & Quellen

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Wer hier schreibt

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